Arbeitsgemeinschaft der Fischereigenossenschaften in  Niedersachsen und im Wesereinzugsgebiet
 

// Fischschäden durch Wasserkraftanlagen


Fischschäden durch Wasserkraftanlagen sind in Niedersachsen ein relevantes, gut dokumentiertes Problem, das sowohl wandernde Fischarten als auch ökologische Gewässerfunktionen beeinträchtigt. 

Besonders betroffen sind Aal (Abstieg extrem gefährdet), Lachs & Meerforelle (Auf- und Abstieg blockiert), Äsche und andere Leitfischarten. Wasserkraftanlagen massive Fischverluste, behindern Wanderwege, zerstören Lebensräume und sind ein zentraler Grund dafür, dass viele Gewässer ihre ökologischen Ziele nicht erreichen.

Warum Wasserkraftanlagen Fische schädigen
Turbinenverletzungen: Wandernde Fische finden oft keinen sicheren Abstieg, geraten in gefährliche Strömungsbereiche und werden beim Abstieg durch Turbinen geschädigt, verletzt oder getötet.
Wanderhindernisse: Viele Anlagen sind nicht durchgängig, was das Aufsteigen bei Laichwanderungen blockiert.
Habitatverlust: Stauhaltungen verändern Gewässerstrukturen durch unterbrochene Durchgängigkeit, Habitatverschiebung durch unnatürliche Strömungs- und Ruhebereiche, Sedimentation etc. und verschlechtern Lebensräume.
Falle: Sehr hoher Fraßdruck durch Kormorane vor Wehren

Zahlen & Fakten 
• nach wissenschaftlichen Schätzungen sterben jährlich über 10 Millionen Aale an Wasserkraftanlagen in Deutschland.
• Untersuchungen zeigen:

  • 30–70 % der absteigenden Aale werden an Turbinen tödlich verletzt; überlebende Tiere haben oft interne muskuloskelettale Verletzungen.
  • Bei Salmoniden (Lachs, Meerforelle) liegen die Verlustraten je nach Turbinentyp bei 10–40 %.

• Niedersachsen hat über 350 Wasserkraftstandorte, viele davon nicht fischschutzkonform.
• Die niedersächsischen Leitfischarten (z. B. Äsche, Lachs, Aal, Quappe) sind besonders gefährdet, da sie auf freie Durchwanderbarkeit angewiesen sind.

Folgen für Gewässer & Ichthyofauna
• Zusammenbruch lokaler Fischpopulationen und Verlust ökologischer Funktionen (z. B. Nährstofftransport durch Wanderfische)
• Rückgang der Artenvielfalt
• Erhebliche Schäden für Fischereiberechtigte und Angelvereine
• Tierschutzrelevantes zufügen von Schmerzen und Verletzungen
• Gefährdung von Wiederansiedlungsprogrammen (z. B. Lachs, Aal)

Warum das Thema politisch relevant ist
• EU Wasserrahmenrichtlinie fordert Durchgängigkeit aller Gewässer: Niedersachsen erreicht viele WRRL Ziele nicht, u. a. wegen Wasserkraft.
• Fischschutz- und Fischauf- und -abstiegsmaßnahmen sind oft unzureichend oder fehlen meist komplett.

Trotz nach wie vor gravierender Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf Gewässerökosysteme, Tierwohl und Artenvielfalt bestehen bisher keine verlässlichen Regelungen zum Schadensausgleich für die Wasserkraftbetreiber. Des Weiteren ist die Verbauung durch Wasserkraftanlagen einer der Hauptgründe, warum in den allermeisten Fließgewässern das verpflichtende Ziel eines guten ökologischen Zustands bislang nicht erreicht wird. Trotz langjähriger, großer Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, eine verwaltungsrechtliche Gebührenerhebung für die Wasserkraftbetreiber in Niedersachsen zu installieren. Damit können Wasserkraftbetreiber nach wie vor unbehelligt gravierende aquatische Tier- und Umweltschäden verursachen, ohne Verantwortung zu tragen. 

Die ARGE fordert daher einen Schadensausgleich nach dem Verursacher-Prinzip. 

Es geht hierbei nicht darum, die Energiegewinnung aus Wasserkraft grundsätzlich in Misskredit zu bringen. Es geht zentral darum, endlich für die nachweislich verursachten Tier- und Umweltschäden einen akzeptablen, nachvollziehbaren Weg für den Verursacher-Schadensausgleich bzw.  für eine nachhaltige Schadenreduzierung zu finden.
Entsprechende Finanzmittel aus dem Wassergebührenhaushalt könnten der gesellschaftlichen Akzeptanz dienend, für eine wissenschaftlich-technische Problemreduzierung eingesetzt werden, wie z.B. die finanzielle Unterstützung des Blankaalschutzkonzepts „Aaltaxi“. Damit wären mehr Transporte möglich und in Zukunft eine weniger schädliche Wasserkraftnutzung möglich.