Arbeitsgemeinschaft der Fischereigenossenschaften in  Niedersachsen und im Wesereinzugsgebiet
 

AUF DIE RICHTIGE GEMEINSCHAFT KOMMT ES AN

Mit Gründung des Landes Niedersachsen 1946 begann die Entwicklung eines einheitlichen Landes-fischereirechts. Die Fischerei sollte sowohl wirtschaftlich nutzbar als auch ökologisch geschützt werden. In den 1950er–1970er Jahren wurden die Grundlagen für ein modernes Fischereigesetz geschaffen, das Hegepflicht, Besatzregeln und Fischereiaufsicht fest verankerte.
Das heutige Niedersächsische Fischereigesetz (NdsFischG) ist von 1978, wurde aber mehrfach modernisiert (zuletzt 2022).

// Gründung der ARGE

Im Jahre 1976...

// Entstehung der Fischereigenossenschaften

Fischereigenossenschaften entstanden, weil viele Gewässer zersplitterte Eigentumsverhältnisse hatten (viele kleine Ufer- oder Flurstücke). Um eine einheitliche Bewirtschaftung sicherzustellen, wurden Genossenschaften gesetzlich ermöglicht und später verpflichtend eingeführt.

Aufgaben der Genossenschaften:

- Hegepflicht und Bewirtschaftung gemeinschaftlich erfüllen,

- Besatzmaßnahmen koordinieren,
- Gewässerpflege und ökologische Maßnahmen sicherstellen,
- Vertretung der Fischereiberechtigten gegenüber Behörden

- Behördenkommunikation bündeln.


// Vorstandsmitglieder

Vorsitzender

Heinrich Prilop

Ludwig Bartmann: 2015 - 2021

Lothar Wolters: 

Stellvertreter

Andreas Bruns

Gerd Schröder: 2021 - 2026

Jan Klement: 2003 - 2021

Geschäftsleitung 

Anja Oest



Der Beruf des Seen- und Flussfischers gehört zu den ältesten Berufen der Menschheit. Oft zunächst an Ufern der heimischen Flüsse und Seen geht der Beruf zurück bis in die Zeit des Jägers & Sammlers, im Übergang zum Sesshaftwerden des Menschen. Traditionell gehören in Niedersachsen die Gewässersysteme der Ems, Weser und Elbe mit deren Nebengewässern sowie die Seen Steinhuder Meer, Dümmer, Zwischenahner Meer, das Vier-Seen-Gebiet im Landkreis Cuxhaven sowie die Ostfriesischen Binnenmeere zu den Kerngebieten des Seen- und Flussfischers.

Die Fischerei an den historisch fischreichen Flüssen und Seen hat die Kulturgeschichte Niedersachsens massiv mitgeprägt. Noch heute zeugen viele Flurbezeichnungen, Straßennamen, Zunft- und Urkundenbücher von der einst großen wirtschaftlichen und auch existenziellen Bedeutung der Fischerei.

Heute wird die hauptberufsmäßige Binnenfischerei an Flüssen und Seen in Niedersachsen nur noch von 16 familiär geprägten Betrieben ausgeübt. Der Rückgang der berufsmäßigen Fluss- und Seenfischerei in Niedersachsen gründet sich auf komplexe Wirkzusammenhänge. Zunächst hängen die Ursachen der Betriebsverluste mit der Industrialisierung und weiter folgend mit der Umweltschutz- sowie Rechtsentwicklung zusammen und sind mit folgenden Kernthemen zu beschreiben:

- Ausbau der Flüsse für die Schifffahrt mit großflächigem Verlust von fischereibiologisch wertvollsten Laich- und Lebensraumgebieten

- Einleitung ungeklärter Abwässer in die Gewässer

- Querverbau der Flüsse mit Versperrung der Fischwanderung Flussauf- und in die Seitengewässer
- Installation von Wasserkraftanlagen mit massiven Schäden an abwandernden Wanderfischen (Besonders der Hauptfischart Aal)

- Schutz des Kormorans als sehr stark wirkender Fischprädator

- Fanggeräteverbote oder Einschränkungen für den Fischotterschutz

- Konkurrenz durch Wassersport

Damit droht der Beruf des Fluss- und Seenfischers inkl. des sehr wertvollen Wissens, der Umweltindikatorfunktion und die Handwerksleistung unwiderruflich verloren zu gehen! Die ARGE möchte dieser Entwicklung zum Verlust der Fluss- und Seenfischerbetriebe in Niedersachsen aktiv entgegenwirken und damit auch beispielhaft die nachhaltige fischereiliche Ertragsfähigkeit und auch die Nutzbarkeit für die freizeitmäßige Angelfischerei erhalten und fördern